Diese Verfügung richtet sich an alle Beschäftigten, die mit der Besteuerung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft befasst sind.
Unbare Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen. Wird ein Einzelnachweis nicht geführt, so ist die Höhe der Aufwendungen zu schätzen (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.1989,
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Wert der zur Verfügung gestellten Verpflegung am Maßstab der Sachbezugswerte des §
Für den übrigen Sachaufwand (Heizung und Beleuchtung, andere Nebenkosten) enthält die
Für die unbaren Altenteilsleistungen ergeben sich demnach folgende Werte:
Nichtbeanstandungsgrenzen für unbare Altenteilsleistungen | ||||||
Einzelperson | Altenteiler-Ehepaar Altenteiler-Partnerschaft | |||||
VZ | Verpflegung | Heizung, Beleuchtung, andere Nebenkosten | Gesamt | Verpflegung |
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