Das Auswärtige Amt hatte angeregt, ehemalige Bedienstete internationaler Organisationen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik, die ihren Versorgungsanspruch gegen die Internationalen Organisationen u.a. auf Grund eigener Beiträge zum Pensionsfonds o.ä. erworben haben, sollten hinsichtlich ihrer internationalen Versorgungsbezüge nach § 22 EStG besteuert werden. Es sei nämlich die Frage offen, ob die aus den VN-Pensionsfonds gezahlten Versorgungsbezüge unter § 19 oder § 22 EStG fielen. Das Auswärtige Amt hatte gleichzeitig eine Ergänzung des Abschnitts 167 Abs. 3
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|