Die Eigenheimzulage wurde zum 1.1.2006 (Bauantrag/Kaufvertrag nach dem 31.12.2005) abgeschafft. Eine Förderung kommt nur mehr für solche Objekte in Betracht, bei denen im Herstellungsfall der Baubeginn (in der Regel der Antrag auf Baugenehmigung) bzw. im Erwerbsfall das obligatorische Rechtsgeschäft (in der Regel der notarielle Kaufvertrag) vor dem 1.1.2006 erfolgte. Dies gilt auch für Folgeobjekte gem. §
Das Folgeobjekt i.S.d. §
Beispiel:
A erwirbt in 2004 eine ETW in X-Stadt. Aus beruflichen Gründen zieht er in 2006 nach Z-Stadt um. Seine bisherige Wohnung veräußert er in 2006 und erwirbt 2007 eine ETW in Z-Stadt.
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