Mit dem heutigen Tag ist nach dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) vom 19. März 2009 (BGBl. I S.
Bezug nehmend auf §
Das BMF bittet, die mit der Kraftfahrzeugsteuer befassten Landesbehörden entsprechend zu informieren.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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