Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne des §
Die im Bundessteuerblatt 2008 Teil I Seite 4 veröffentlichten neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind verbindliche Muster (vgl. §
Die Wortwahl und die Reihenfolge der vorgeschriebenen Textpassagen in den vorgenannten Mustern sind beizubehalten, Umformulierungen sind unzulässig. Zusätze sind nur in den nachfolgend genannten Ausnahmefällen (vgl. Randnummer 6) zulässig.
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