Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2014 (BGBl 2014 I S.
Das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 (BStBl 2013 I S. 1612) wird aufgehoben.
In der Anlage zum BMF-Schreiben vom 16. Mai 2011 (BStBl 2011 I S. 464), die zuletzt durch BMF-Schreiben vom 20. Februar 2015 (BStBl 2015 I S. 174) neu gefasst worden ist, wird der Satz „Zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer hinsichtlich der Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer nach § 34c Absatz 1 Satz 2 EStG in Fällen eines Anrechnungsüberhangs wird auf das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 (BStBl 2013 I S. 1612) verwiesen” gestrichen.
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