Für Direktversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbringt, vervielfältigt sich der mit 20 % pauschal zu versteuernde Betrag von 1.752 € mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Der vervielfältigte, pauschal zu versteuernde Betrag vermindert sich um die pauschal versteuerten Beiträge im Jahr des Ausscheidens und in den sechs vorangegangenen Jahren.
Die vorstehend beschriebene Vervielfältigungsregelung ist auch anwendbar, wenn das Wertguthaben eines Arbeitszeitkontos aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugunsten von Direktversicherungsbeiträgen herabgesetzt wird.
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