BMF - Schreiben vom 06.07.2000
S 7116 a

BMF - Schreiben vom 06.07.2000 (S 7116 a) - DRsp Nr. 2008/92184

BMF, Schreiben vom 06.07.2000 - Aktenzeichen S 7116 a

DRsp Nr. 2008/92184

Umsatzsteuer bei Drittlandsreihengeschäften

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BMF zum o. g. Schreiben wie folgt Stellung:

Die durch das BMF-Schreiben v. 18.4.1997,BStBl I S. 529, eingeführte Vereinfachungsregelung für Einfuhrfälle im Rahmen von Drittlandsreihengeschäften wurde unverändert in Abschn. 31a Abs. 16 der USt-Richtlinien 2000 übernommen.

Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist, dass der Gegenstand der Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und ein Abnehmer in der Reihe oder dessen Beauftragter Schuldner der Einfuhr-USt ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn über die Lieferung an diesen Abnehmer eine Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis erteilt wird, auch wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter die Einfuhr-USt zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung noch nicht errichtet hat.