Anliegend veröffentlicht das BMF die mit Tschechien getroffene Absprache vom 30. August 2005 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Absprache gilt als Vereinbarung im Sinne des §
Mit der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen überträgt das BMF hiermit gemäß §
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