Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat in jüngster Zeit in mehreren Urteilen zur Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG in den Fällen des Darlehensverlustes eines wesentlich i.S. des § 17 EStG beteiligten Gesellschafters Stellung genommen (Urteile vom 24.4.1997,
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