Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rdnr. 18 des BMF-Schreibens vom 28. März 2007 ( BStBl 2007 I S. 297) wie folgt geändert:
„Die Regelungen dieses Schreibens können erstmals in nach dem 30. November 2005 (Datum der BFH-Entscheidung
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