Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Hilfeleistung in Steuersachen - Steuerberatungsordnung vom 27. Juni 1990 (GBl der DDR, Sonderdruck Nr. 1455) -
Anordnung über die Erteilung von Genehmigungen zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und Stundenbuchhalter vom 7. Februar 1990 (GBl der DDR I S. 92),
Allgemeines
Im beigetretenen Teil Deutschlands gilt bis zum 31. Dezember 1990 das bisherige Steuerberatungsrecht der DDR einschließlich Berlin (Ost). Am 1. Januar 1991 treten das
Bestellung zum Steuerberater bis 31. Dezember 1990
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