BMF - Schreiben vom 14.11.2022
IV C 7 - S 3104/19/10001 :008

BMF - Schreiben vom 14.11.2022 (IV C 7 - S 3104/19/10001 :008) - DRsp Nr. 2022/80687

BMF, Schreiben vom 14.11.2022 - Aktenzeichen IV C 7 - S 3104/19/10001 :008

DRsp Nr. 2022/80687

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung;; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2023

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 26. Juli 2022 veröffentlichten Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind. Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen wurde zur Klarstellung an mehreren Stellen die Bezeichnung „Vervielfältiger“ ergänzt.

Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG

Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2023

Die Vervielfältiger für den Kapitalwert sind nach der am 26. Juli 2022 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Männer Frauen
Vollendetes Lebensalter Durchschnittliche Lebenserwartung Vervielfältiger für Kapitalwert Durchschnittliche Lebenserwartung Vervielfältiger für Kapitalwert
0 78,54 18,403 83,38 18,467
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