BMF - Schreiben vom 17.07.2000
S 2332
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1204

BMF - Schreiben vom 17.07.2000 (S 2332) - DRsp Nr. 2008/80495

BMF, Schreiben vom 17.07.2000 - Aktenzeichen S 2332

DRsp Nr. 2008/80495

Einkommen-(lohn-)steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die einkommen-(lohn-)steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer Folgendes:

1. Versicherungen des Arbeitnehmers

1.1 Versicherung gegen Berufsunfälle

Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Versicherung ausschließlich gegen Unfälle, die mit der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen (einschließlich der Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte), sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).

1.2 Versicherung gegen außerberufliche Unfälle

Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Versicherung gegen außerberufliche Unfälle sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).

1.3 Versicherung gegen alle Unfälle