Der Bundesfinanzhof hat in dem o. a. Urteil erstmals verfassungsrechtliche Zweifel zu §
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und in Übereinstimmung mit den Ausführungen des BFH zur übergangsweisen Weitergeltung der untergesetzlichen Vorschrift gelten die bisherigen Regelungen des §
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