Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechts durch eine Änderung der Einkommensteuer - Durchführungsverordnung (
Alle gemeinnützigen Einrichtungen, die nach dem geltenden Recht auf das sog. Durchlaufspendenverfahren angewiesen sind, sind dann berechtigt, unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen.
Nach §
Zur Erläuterung weist das BMF auf folgendes hin:
Die Bestätigungen dürfen, wie das Muster, eine DIN A 4 - Seite nicht überschreiten. Die allgemein verbindlichen Muster enthalten umfassende Angaben, die nicht auf jeden Zuwendungsempfänger zutreffen. Der jeweilige Zuwendungsempfänger muss in seine Zuwendungsbestätigung nur die Angaben übernehmen, die für ihn zutreffen.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|