Im Hinblick auf die für die Grenzgängerbesteuerung maßgebliche Berechnung der sog. 60-Tages-Grenze bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel wurde mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 28. November 2014 die als Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zu Artikel
Sie weicht nur geringfügig von dem im schriftlichen Verfahren abgestimmten Entwurf ab. So ist ein weiterer Beispielsfall (Fall c) eingefügt, der die Neuerung im Vergleich zur bisherigen Lage deutlich erkennbar machen soll. Die Vereinbarung soll Anwendung finden für Sachverhalte ab dem 1. Januar 2015.
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