BMF - Schreiben vom 19.12.2002
IV B 6S 1300314/02
Fundstellen:
BStBl 2003 I 37

BMF - Schreiben vom 19.12.2002 (IV B 6S 1300314/02) - DRsp Nr. 2008/92145

BMF, Schreiben vom 19.12.2002 - Aktenzeichen IV B 6S 1300314/02

DRsp Nr. 2008/92145

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2003

1 Anlage

Hiermit übersende ich eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommensverhandlungen. Erstmalig wurden auch die Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer in die Übersicht mit aufgenommen.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem In-Kraft-Treten rückwirkend anzuwenden sein. Ich wäre dankbar, wenn Sie die Finanzämter anweisen würden, Steuerfestsetzungen in geeigneten Fällen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt - soweit bekannt - bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.