Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 ( BStBl 2009 I S. 931) - in der Fassung des BMF-Schreibens vom 25. Juli 2011 -
„Soweit ein ausländisches Investmentvermögen nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der BaFin vom 22. Dezember 2008 abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des
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