BMF - Schreiben vom 21.07.2000
IV B 3 - S 1301 Tür - 7/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1117

BMF - Schreiben vom 21.07.2000 (IV B 3 - S 1301 Tür - 7/00) - DRsp Nr. 2008/80845

BMF, Schreiben vom 21.07.2000 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301 Tür - 7/00

DRsp Nr. 2008/80845

DBA Türkei Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 16. April 1985 (DBA/Türkei); Unter das Abkommen fallende Steuern

In der Türkei sind eine „Additional Income and Corporation Tax” sowie eine „Interest Tax” eingeführt worden.

Diese Steuern werden auch von deutscher Seite als unter das Abkommen fallende Steuern im Sinne von Artikel 2 DBA/Türkei betrachtet. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die im Abkommen vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen, wie z.B. in den Artikeln 10, 11 und 12 auch für diese Steuern gelten.

Fundstellen
BStBl 2000 I 1117