BMF - Schreiben vom 22.01.2018
IV C 7 - S 3225/16/10001

BMF - Schreiben vom 22.01.2018 (IV C 7 - S 3225/16/10001) - DRsp Nr. 2018/80084

BMF, Schreiben vom 22.01.2018 - Aktenzeichen IV C 7 - S 3225/16/10001

DRsp Nr. 2018/80084

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018

Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2017; 2010 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (2010 = 100)
GebäudeartenDie Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog. 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG