Der BFH hat mit Urteil vom 14. September 1999 (BStBl 2000 II S. 478) entschieden,
dass der Steuerpflichtige für die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes, das innerhalb des Förderzeitraums der Einkünfteerzielung dient, Sonderabschreibungen gemäß §§
dass eine Sonderabschreibung nach §
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zur Anwendung des o.a. Urteils wie folgt Stellung:
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