Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.6.1994 (BStBl 1995 II S. 249) die Auffassung vertreten, daß die Sonderabschreibungen nach § 7f EStG (früher: §
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des o. a. BFH-Urteils in allen offenen Fällen anzuwenden, in denen es auf das Verhältnis von (teil-)stationären Leistungen zu ambulanten Leistungen ankommt. R 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|