Es wurde gefragt, ob eine Grundbesitz GmbH & Co. KG Absetzungen für Substanzverringerung nach § 7 Abs. 6 EStG geltend machen darf, wenn der alleinige Kommanditist und Gesellschafter ein in seinem Eigentum stehendes bodenschatzführendes Grundstück entsprechend den Vorschriften des Handelsrechts in das Betriebsvermögen der Grundbesitz GmbH & Co. KG einlegt oder es an sie verkauft. Die Frage beantwortet der BdF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt:
Nach § 7 Abs. 6 i. V. mit § 7 Abs. 1 EStG können Bergbauunternehmen, Steinbrüche und andere Betriebe, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, Absetzungen für Substanzverringerung in Anspruch nehmen. Dies setzt voraus, daß der Bodenschatz als
Der Bodenschatz entsteht als ein vom Grund und Boden getrennt zu behandelndes
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