BMF - Schreiben vom 27.11.2000
S 1961
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1584

BMF - Schreiben vom 27.11.2000 (S 1961) - DRsp Nr. 2008/91914

BMF, Schreiben vom 27.11.2000 - Aktenzeichen S 1961

DRsp Nr. 2008/91914

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2000

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster

für 2000 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Fundstellen
BStBl 2000 I 1584