Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Gemäß dem am 9. Dezember 2011 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien tritt Kroatien am 1. Juli 2013 der Europäischen Union bei. Das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien gehört ab diesem Zeitpunkt zu dem Gebiet der Europäischen Union, vgl. Artikel
Aufgrund des Beitritts ergeben sich Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Nach mehreren Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes und der
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