Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Zinsinformationsverordnung Folgendes:
Aufgrund der Ermächtigung in § 45e EStG wurde am 26. Januar 2004 die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie
Die Zinsrichtlinie soll die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Die Regelung beschränkt sich aber auf grenzüberschreitende Zinszahlungen und lässt die innerstaatlichen Regelungen über die Besteuerung von Zinserträgen unberührt.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|