BMF - Schreiben vom 30.05.2000
S 7160 d

BMF - Schreiben vom 30.05.2000 (S 7160 d) - DRsp Nr. 2008/91701

BMF, Schreiben vom 30.05.2000 - Aktenzeichen S 7160 d

DRsp Nr. 2008/91701

§ 4 Nr. 8 UStG Umsatzsteuerbefreiung; Behandlung der Leistungen der durch „Outsourcing” entstandenen Rechenzentren

Zur ustl. Behandlung der Leistungen der durch „Outsourcing” entstandenen Rechenzentren teilt der BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder Folgendes mit:

Nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren von der USt befreit. Unbeachtlich ist, ob es sich bei dem leistenden Unternehmer um eine Bank handelt oder nicht. § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG entspricht Art. 13 Teil B Buchstabe d Nr. 3 der 6. EG-Richtlinie.