FinMin Hamburg - Erlass vom 27.09.1995
S 2334

FinMin Hamburg - Erlass vom 27.09.1995 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85718

FinMin Hamburg, Erlass vom 27.09.1995 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85718

§ 40 EStG Nutzungsüberlassungen; hier: pauschale Versteuerung der Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen

Nach Tz. 5 des Erl. v. 11. 5. 1995 S 2334 sind Zinsvorteile als sonstige Bezüge i. S. des § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen, wenn der maßgebende Verzinsungszeitraum den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum überschreitet. In diesem Fall kann durch einen Antrag auf Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG erreicht werden, daß der Vorteil aus einem zinsgünstigen Darlehen, das ein Kreditinstitut seinen Mitarbeitern gewährt, nach § 8 Abs. 2 EStG i. V. mit Abschn. 31 Abs. 8 LStR ermittelt wird.