Zur Erleichterung der Arbeit bei der Festsetzung der Investitionszulage werden zu den vorhandenen Arbeitsmaterialien (Erläuterungen des BdF vom Oktober 1990, BStBl 1990 I S. 727 und Schreiben des BdF vom 27.12.1990, BStBl 1990 I S. 906) folgende Ergänzungen gemacht:
(Abschnitt II der „BdF-Erläuterungen”)
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige i. S. des Einkommensteuer- und
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und Fischereigenossenschaften sind anspruchsberechtigt (vgl. Abschn. II Satz 3 der Erläuterungen des BdF).
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