Bei der nachfolgend genannten Kapitalerhöhungsmaßnahme erfüllt die Ausgabe von Gratisaktien die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 KapErhStG:
Bezeichnung der ausländischen Kapitalgesellschaft | Tag der Beschlussfassung | Umfang der Kapitalerhöhung |
Vodafone Airtouch Plc, Newbury/Berkshire | 21.07.1999 | 4:1 |
Der Wert der neuen Anteilsrechte gehört bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Die inländischen Anteilseigner dieser Gesellschaft sind von dem in § 7 Abs. 1 S. 2 KapErhStG vorgeschriebenen Einzelnachweis befreit.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.
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