Der Rat der Europäischen Union hat mit der Entscheidung v. 28.2.2000 (ABl. EG 2000 Nr. L 59 S. 12f.) die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt,
abweichend v. Art.
abweichend v. Art.
Dies gilt weder für Fahrzeuge, die Umlaufvermögen des Stpfl. darstellen, noch für solche Fahrzeuge, die höchstens bis zu 5 % für private Zwecke genutzt werden.
Diese Entscheidung gilt mit Wirkung v. 1.4.1999.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|