FinMin Sachsen - Erlass vom 19.02.2014 35 - S 3229/2/12 - 2014/14541
FinMin Sachsen - Erlass vom 19.02.2014 (35 - S 3229/2/12 - 2014/14541) - DRsp Nr. 2014/80390
FinMin Sachsen, Erlass vom 19.02.2014 - Aktenzeichen 35 - S 3229/2/12 - 2014/14541
DRsp Nr. 2014/80390
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; Berücksichtigung von Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Der Bundesfinanzhof vertritt im Urteil vom 11. September 2013 - II R 61/11 - (BStBl 2014 II S. 363) die Auffassung, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7BewG a. F. nur durch ein Gutachten erbracht werden kann, das der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat.
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