FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 25.01.2024
42-S 1980-102

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 25.01.2024 (42-S 1980-102) - DRsp Nr. 2024/80225

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 25.01.2024 - Aktenzeichen 42-S 1980-102

DRsp Nr. 2024/80225

Finanzgerichtliche Verfahren von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der Reform der Investmentbesteuerung

Die nachfolgenden Revisionsverfahren sind zur Frage der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach § 56 Abs. 2 und 3 InvStG anhängig. Einsprüche, die sich auf das jeweilige anhängige Revisionsverfahren stützen, ruhen insoweit (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).

• BFH; Az. VIII R 15/22

Das Finanzgericht Köln (Az. 15 K 2594/20) hat mit Urteil vom 8. September 2022 entschieden, dass

  • im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Anteile nach Maßgabe des § 56 Abs. 3 InvStG eine modifizierte Berechnung mit fiktiv erhöhten Anschaffungskosten einerseits und der Versteuerung des bis dahin nicht versteuerten "fiktiven Veräußerungsgewinns" andererseits erfolgt, wobei

  • für den der alten Rechtslage unterfallenden (fiktiven) Veräußerungsvorgang keine im neuen Recht vorgesehene Teilfreistellung gem. § 20 InvStG gilt, so dass jener Gewinn oder Verlust (bei einer Anschaffung nach dem 31. Dezember 2008) in voller Höhe bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen ist, während