Mit der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. April 2013,BStBl 2014 II S. 242, ist die bisherige Rechtsauffassung der Verwaltung überholt, dass bei Einbringung eines Betriebs, für den der Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, nach §
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