FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 05.05.2010
VI 305 -S 2297 - 109

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 05.05.2010 (VI 305 -S 2297 - 109) - DRsp Nr. 2010/80379

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 05.05.2010 - Aktenzeichen VI 305 -S 2297 - 109

DRsp Nr. 2010/80379

Festsetzung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 32d Abs. 6 EStG

Nach § 32d Abs. 6 EStG kann der Steuerpflichtige beantragen, anstelle der Anwendung der Abgeltungsteuer die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften im Sinne des § 2 EStG hinzuzurechnen und der tariflichen Steuer zu unterwerfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung).

Bundesweit mehren sich die Anträge von Steuerpflichtigen/Steuerberatern, die die Berücksichtigung der Günstigerprüfung bereits im Rahmen des Vorauszahlungsverfahrens nach § 37 EStG begehren. Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten: