Rz. 5:
Ermäßigter Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für Rundfahrten mit Schiffen -
Es ist gefragt worden, ob regelmäßig angebotene, für jedermann offene Rundfahrten mit Schiffen auch dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, wenn auf der Rundfahrt kein Zwischenhalt angeboten wird. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten hierzu folgende Auffassung:
Begünstigt nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist nur der Linienverkehr mit Schiffen. Linienverkehr bedient ein öffentliches Verkehrsinteresse (vgl. §
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