FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.03.2014
Kurzinfo USt 2/2015

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 23.03.2014 (Kurzinfo USt 2/2015) - DRsp Nr. 2015/80220

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 23.03.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo USt 2/2015

DRsp Nr. 2015/80220

Herstellung von Akquisitionsmaterial und Einräumung von Leistungsschutzrechten für Rundfunkanstalten; Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Eine Rundfunkanstalt beauftragt externe Dienstleister mit der Gestellung von Kamerateams, die auf Weisung eines sog. Realisators der Rundfunkanstalt Filmaufnahmen in vertraglich festgelegter technischer Qualität erstellen. Die technische Leitung und Verantwortung während des Dreheinsatzes obliegt den Kamerateams der Dienstleister. Die Rundfunkanstalt übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während des Dreheinsatzes. Die Dienstleister erhalten von der Rundfunkanstalt Pauschalen für volle oder halbe Drehtage und diverse Zuschläge für Nachtarbeit, Zusatzpersonal, Zusatzgerätschaften und Ähnliches. Sie übertragen der Rundfunkanstalt sämtliche Rechte an dem erstellten Material, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben.