Autoren: Blusz/Rothmund/Hübner |
Das Vermögen einer deutschen Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer, bei der der Übergang des Stiftungsvermögens auf zwei Kinder der nächsten Generation fingiert wird. Es gibt in Deutschland keine Erbersatzsteuer für beschränkt Steuerpflichtige wie eine liechtensteinische Familienstiftung. Verbleibt das Vermögen des Stifters in der Stiftung, so ergeben sich am Standort Liechtenstein keine relevanten steuerlichen Belastungen.
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