Vorausvermächtnis oder Auflage im Fall einer unechten Teilungsanordnung Beispiel: Der Erblasser E setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben ein. Der Nachlass besteht aus einem Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 800 000 EUR und aus Geldvermögen im Wert von 400 000 EUR. E bestimmt, dass A das Grundstück ohne Wertausgleichszahlung an B und B das Geldvermögen erhalten soll. Es liegt ein Vorausvermächtnis hinsichtlich des Anteils am Grundstück, für den keine Wertausgleichszahlung zu leisten ist, vor. Das Vorausvermächtnis ist steuerlich wie folgt zu bewerten: Wert des Vorausvermächtnisses
(Grundstücksanteil) 1/2 von 800 000 EUR 400 000 EUR Für A und B ergeben sich folgende Erwerbe: Wert des Nachlasses 1 200 000 EUR abzüglich Wert des Vorausvermächtnisses A ./. 400 000 EUR 800 000 EUR A B Erbanteil je 1/2 400 000 EUR 400 000 EUR
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