Konflikt
zwischen Organspende und Patientenverfügung
(Formulierungsvorschlag)
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Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organ- oder Gewebespender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende vor.
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Oder:
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Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organ- oder Gewebespender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor, selbst wenn dann meine Bereitschaft zur Organ- bzw. Gewebespende nicht mehr verwirklicht werden kann.
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