Autor: Grziwotz |
Die Regelung der Einzelheiten der Bestattung erfolgt durch die nächsten Angehörigen, wenn der Betroffene selbst keine Festlegungen dazu getroffen hat. Anders als bei der Organ- und Gewebeentnahme kommt es nicht darauf an, ob der nächste Angehörige mit dem Betroffenen in den letzten Jahren zusammengelebt hat.
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