Autor: Grziwotz |
Eva Müller kann ihrer Lebensgefährtin Susanne eine auf die persönlichen Angelegenheiten, schwerpunktmäßig die Gesundheitssorge, beschränkte Vorsorgevollmacht erteilen. In diesem Umfang wird dann eine Betreuung nicht erforderlich. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen und weiteren Angelegenheiten kann einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, ein Betreuervorschlag gemacht oder eine gerichtliche Betreuerbestellung akzeptiert werden.
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