Zu der Frage, ob im Falle der Gewährung eines die gesamten Anschaffungskosten eines
Der investitionszulagenrechtliche Anschaffungskostenbegriff ist entsprechend dem ertragsteuerrechtlichen Begriff nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Danach mindern öffentliche Zuschüsse nicht die Anschaffungskosten, sondern stellen lediglich ein Finanzierungsmittel dar (BFH-Urt. v. 22.1.1992,BStBl II S.
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