OFD Berlin - Verfügung vom 17.02.1998
S 3811

OFD Berlin - Verfügung vom 17.02.1998 (S 3811) - DRsp Nr. 2008/84146

OFD Berlin, Verfügung vom 17.02.1998 - Aktenzeichen S 3811

DRsp Nr. 2008/84146

§ 3 ErbStG Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Erbschaftsteuerrecht bei noch nicht vollständig erfüllten Grundstückskaufverträgen

Der BFH hat die in der Bezugs-Rdvfg. unter Ziff. 3 genannten Revisionsverfahren durch Urt. v. 15.10.1997 - II R 68/95 und II R 69/95 - entschieden und dabei den Revisionen der Klägerinnen gegen die Urt. des Hess. FG v. 5.9.1995 - 3 K 3270/89 und 3 K 3762/89 - stattgegeben (BStBl 1997 II S. 820 - stimmt inhaltlich im wesentlichen überein mit dem Urt. zu Az. II R 69/95).

Nach den vorliegenden BFH-Entscheidungen ist bestätigt worden, daß ein Grundstücksgeschäft erbschaftsteuerlich noch nicht als vollzogen angesehen werden kann, wenn es von den Vertragsparteien zwar bereits vor dem Todestag der Erblasserin abgewickelt worden ist, aber die Auflassung des Grundstücks sowie die Eintragung der Käufer im Grundbuch als neue Eigentümer erst nach dem Tode der Erblasserin erfolgten.