OFD Berlin - Verfügung vom 17.04.2000
S 7300

OFD Berlin - Verfügung vom 17.04.2000 (S 7300) - DRsp Nr. 2008/86653

OFD Berlin, Verfügung vom 17.04.2000 - Aktenzeichen S 7300

DRsp Nr. 2008/86653

§ 15 UStG Vorsteuerabzug durch Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft; Anwendung des BFH-Urt. v. 1.10.1998

Für den Fall, dass mehrere Unternehmer gemeinsam als Bruchteilsberechtigte einen Gegenstand erwerben, um diesen in ihren eigenen Unternehmen einzusetzen, hat der BFH im Urt. v. 1.10.1998 - V R 31/98 - (BFH/NV 1999 S. 575, UR 1999 S. 36) ausgeführt (im Urteilsfall: Landwirte erwerben als Bruchteilsgemeinschaft einen Mähdrescher):

  • Wenn sowohl die Gemeinschaft als auch die Gemeinschafter Unternehmer sind, hat die Gemeinschaft den Vorsteuerabzug, wenn sie Leistungsempfänger ist (Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. für viele: BFH-Urt. v. 5.10.1996,BStBl 1996 II S. 111 und Abschn. 192 Abs. 13 UStR).