Die Gewährung der InvZul ist bei den Begünstigungsnormen der §
In diesem Zusammenhang wurde von den Vertretern der obersten FinBeh des Bundes und der Länder die Frage erörtert, ob Auszubildende bei der in diesen Vorschriften genannten Höchstzahl von 250 bzw. 50 AN zu berücksichtigen sind.
Nach dem Ergebnis der Erörterung ist wie folgt zu verfahren:
Nach der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Grenzpendlergesetzes, durch das die erhöhte InvZul nach §
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