Zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§
Tankstellen einer Mineralölgesellschaft, die von fremden Pächtern betrieben werden, sind Betriebsstätten des Pächters (vgl. hierzu BFH-Urt. v. 10. 2. 1988,BStBl II S.
Das hat zur Folge, daß für die von der Mineralölgesellschaft angeschafften/hergestellten und dem Pächter zur Nutzung überlassenen beweglichen
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|