OFD Berlin - Verfügung vom 26.01.2000
St 136 - S 7368 - 1/98

OFD Berlin - Verfügung vom 26.01.2000 (St 136 - S 7368 - 1/98) - DRsp Nr. 2008/82119

OFD Berlin, Verfügung vom 26.01.2000 - Aktenzeichen St 136 - S 7368 - 1/98

DRsp Nr. 2008/82119

§ 20 UStG Ist-Besteuerung gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 3 UStG bei einer GmbH

Die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (sogenannte Ist-Besteuerung) kann gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 3 UStG vom Finanzamt ohne Rücksicht auf die Höhe des Gesamtumsatzes auf Antrag gestattet werden, soweit der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Absatz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt.

Nachdem das Thüringer Finanzgericht (EFG 1998, Seite 1371) entschieden hatte, dass auch eine Steuerberatungs-GmbH ohne Rücksicht auf die Höhe des Gesamtumsatzes ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten berechnen kann, stellten in der Vergangenheit Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH Anträge auf Ist-Besteuerung.

Der BFH hat jedoch mit Urteil vom 22.07.1999 - V R 51/98 - (veröffentlicht im BStBl 1999 II S. 630) entschieden, dass eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH nicht in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG fällt.