OFD Berlin - Verfügung vom 30.05.2000
St 127 - S 1311 - 2/00

OFD Berlin - Verfügung vom 30.05.2000 (St 127 - S 1311 - 2/00) - DRsp Nr. 2008/80830

OFD Berlin, Verfügung vom 30.05.2000 - Aktenzeichen St 127 - S 1311 - 2/00

DRsp Nr. 2008/80830

DBA Betreff: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen vom 16.8.1980 ; hier: Missionen der Vereinten Nationen in Bosnien/Herzegowina und im Kosovo

Bedienstete der Missionen der Vereinten Nationen in Bosnien/Herzegowina (UNMIBH = United Nations Mission in Bosnia-Hercegowina/Sarajewo) und im Kosovo (UNMIK = United Nations Interim Administration Mission in Kosovo/Pristina) genießen nach Artikel V Abschnitt 17 des im Bezug genannten Übereinkommens die Vorrechte und Immunitäten nach Artikel V Abschnitt 18 des Übereinkommens. Hierzu gehört u.a., dass die Bediensteten von allen Steuern auf die von der Organisation der Vereinten Nationen gezahlten Bezüge befreit sind.